Eastend e.V.

Der Förderverein eastend-berlin e.V., anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

Satzung des Fördervereins eastend-berlin e.V.

(Auszug) Die komplette Satzung als PDF hier.

§ 1 Name, Sitz, Eintragung

1) Der Verein trägt den Namen Förderverein "Eastend-Berlin" e.V.

2) Er hat seinen Sitz in Berlin.

3) Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen werden.

§ 2 Vereinszweck

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.

2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Jugendhilfe gemäß dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB Vlll)

3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • freizeitpädagogische, kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
  • internationale Jugendbegegnungen


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